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Elektronische Zeiterfassung: Effizient und gesetzeskonform im Jahr 2025

  • OfficeEfficient Team
  • vor 1 Tag
  • 7 Min. Lesezeit

Die elektronische Zeiterfassung ist ein wichtiges Thema für Unternehmen in Deutschland, besonders im Hinblick auf die Gesetzeslage im Jahr 2025. Viele Arbeitgeber fragen sich, welche Pflichten auf sie zukommen und wie sie diese am besten umsetzen können. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die gesetzlichen Grundlagen und praktische Aspekte der elektronischen Arbeitszeiterfassung, um Unternehmen auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.

Schlüsselbotschaften zur elektronischen Zeiterfassung

  • Die Pflicht zur systematischen und lückenlosen Erfassung von Arbeitszeiten gilt bereits, unabhängig von der Unternehmensgröße, basierend auf dem BAG-Urteil von 2022.

  • Ein neues Gesetz konkretisiert diese Pflicht und sieht die elektronische Zeiterfassung als Standard vor, wobei Ausnahmen für Kleinstbetriebe möglich sind.

  • Digitale Zeiterfassungssysteme bieten Vorteile wie Effizienzsteigerung durch Automatisierung und verbesserte Transparenz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Es sind Übergangsfristen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgesehen, um die Umstellung zu erleichtern und den administrativen Aufwand zu minimieren.

  • Die Nichteinhaltung der Zeiterfassungspflicht kann zu Bußgeldern, arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Reputationsschäden führen, weshalb eine frühzeitige Implementierung ratsam ist.

Die Gesetzliche Grundlage für Elektronische Zeiterfassung

Die gesetzliche Grundlage für die elektronische Zeiterfassung hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Alles begann mit einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019. Dieses Urteil besagte, dass Unternehmen in der EU ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen, das objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Ziel war es, die Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen und den Schutz von Arbeitnehmerrechten zu gewährleisten, beispielsweise durch die korrekte Erfassung von Ruhezeiten und Überstunden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Vorgaben 2022 in Deutschland aufgegriffen und klargestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits im Arbeitsschutzgesetz verankert ist. Das BAG betonte, dass die Dokumentation der Arbeitszeit ein wichtiger Aspekt des Gesundheitsschutzes ist und für alle Arbeitgeber gilt, unabhängig von der Unternehmensgröße. Ein Referentenentwurf konkretisiert diese Pflichten weiter und sieht vor, dass die Arbeitszeiten künftig grundsätzlich elektronisch erfasst werden müssen. Dies kann über verschiedene digitale Lösungen wie Software, Apps oder Terminals erfolgen. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil die Basis für eine europaweite Harmonisierung der Arbeitszeiterfassung gelegt, was auch die deutsche Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst hat.

Elektronische Zeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber 2025

Als Arbeitgeber sind Sie ab 2025 verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Angestellten systematisch und lückenlos zu erfassen. Das ist keine neue Erfindung, sondern basiert auf einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022, das besagt, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden müssen. Das bedeutet, Stichproben reichen nicht mehr aus. Auch Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sind davon betroffen, es gibt hier keine Bagatellgrenze. Zwar sind für diese kleinen Betriebe weiterhin analoge Lösungen wie Papier oder Excel erlaubt, sofern keine Tarifverträge etwas anderes vorschreiben, aber der Trend geht klar in Richtung digital.

Digitale Systeme werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfohlen, da sie eine revisionssichere Erfassung ermöglichen und Überstunden sowie Pausenzeiten automatisch protokollieren können. Das macht die Handhabung einfacher und die Einhaltung der Vorschriften nachvollziehbarer.

Vorteile der Digitalen Arbeitszeiterfassung

Die Umstellung auf eine digitale Arbeitszeiterfassung bringt für Unternehmen und Belegschaft gleichermaßen spürbare Vorteile mit sich. Vor allem die Effizienzsteigerung durch Automatisierung ist ein entscheidender Faktor, der den Arbeitsalltag spürbar erleichtert. Manuelle Prozesse, die oft fehleranfällig und zeitaufwendig sind, gehören damit der Vergangenheit an. Statt sich mit Papierkram oder komplizierten Excel-Tabellen herumzuschlagen, können sich Mitarbeiter und Führungskräfte auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Die klare und nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeiten schafft zudem eine Basis für faire Arbeitsbedingungen und stärkt das Vertrauen innerhalb des Teams. Wenn alle wissen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und wer wann gearbeitet hat, lassen sich auch Urlaubsregelungen oder Vertretungen einfacher und gerechter gestalten.

Die digitale Erfassung macht die Arbeitszeit transparent. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jederzeit einen klaren Überblick über geleistete Stunden, Pausenzeiten und eventuelle Überstunden haben. Diese Transparenz ist nicht nur für die Lohnabrechnung wichtig, sondern hilft auch dabei, Überlastung frühzeitig zu erkennen und die Arbeitslast gerechter zu verteilen.

Übergangsfristen und Ausnahmen bei der Zeiterfassung

Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sind klar, aber es gibt durchaus Spielräume bei der Umsetzung, besonders was Übergangsfristen und mögliche Ausnahmen angeht. Grundsätzlich gilt: Ab 2025 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Angestellten systematisch und lückenlos erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2022 entschieden und der aktuelle Referentenentwurf konkretisiert diese Pflicht weiter. Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden ist die elektronische Erfassung mittels Software, App oder Terminal der empfohlene Standard. Das bedeutet, dass auch Kleinstbetriebe, die bisher vielleicht auf manuelle Listen gesetzt haben, sich umstellen müssen, denn eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Die genauen Regelungen für die gestaffelte Einführung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), werden noch im Detail ausgearbeitet. Es ist aber davon auszugehen, dass es hier Übergangsfristen geben wird, um die Umstellung zu erleichtern. Auch für Betriebe mit zehn oder weniger Mitarbeitern, die bisher manuell erfassen durften, könnten spezifische Regelungen gelten, die eine gewisse Flexibilität bei der Wahl des Erfassungssystems zulassen. Die Anpassung an bestehende Branchenstandards und Tarifverträge wird ebenfalls eine Rolle spielen, um eine praktikable und gesetzeskonforme Lösung für alle zu finden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Bestimmungen zu informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Risiken bei Nichtbeachtung der Zeiterfassungspflicht

Wenn Arbeitgeber die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ignorieren, drohen empfindliche Strafen. Das Bundesarbeitsgericht hat ja bereits klargestellt, dass die Erfassung der Arbeitsstunden gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das fängt bei Bußgeldern an, die bis zu 30.000 Euro pro Verstoß betragen können, wenn man gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Aber es geht nicht nur um Geld. Fehlende oder fehlerhafte Aufzeichnungen können auch zu Problemen bei der Lohnabrechnung führen, zum Beispiel bei Überstunden oder dem Mindestlohn. Das kann dann Nachzahlungen bedeuten.

Ohne eine ordentliche Zeiterfassung fehlt oft der Überblick über geleistete Arbeitsstunden. Das macht es schwierig, Überstunden korrekt zu vergüten oder auszugleichen. Auch gegenüber Kunden oder Behörden wird es schwierig, nachzuweisen, wann welche Arbeit geleistet wurde. Das kann die betriebliche Planung erschweren und zu Unklarheiten führen.

Außerdem kann das Fehlen eines Systems als Hinweis auf systematische Verstöße gewertet werden, was bei Prüfungen durch das Hauptzollamt oder die Gewerbeaufsicht richtig problematisch wird. Selbst wenn die Daten nicht immer perfekt sind, ist eine lückenlose Erfassung wichtig. Sie dient als Nachweis für Behörden und vor Gericht und schafft Klarheit für alle Beteiligten. Das stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeiter, weil alles transparent geregelt ist.

Praktische Umsetzung der Elektronischen Zeiterfassung

Die Umstellung auf eine elektronische Zeiterfassung mag auf den ersten Blick nach viel Aufwand klingen, aber mit der richtigen Herangehensweise wird sie zu einer echten Erleichterung. Zuerst einmal ist es wichtig, den eigenen Bedarf genau zu analysieren. Wie viele Mitarbeiter sind es? Arbeiten sie eher im Büro, sind sie viel unterwegs oder vielleicht im Homeoffice? Diese Fragen helfen dabei, die passende Lösung zu finden. Es gibt ja nicht nur die eine Methode. Manche Unternehmen setzen auf klassische Terminals, an denen sich Mitarbeiter per Chip oder Code ein- und ausstempeln. Andere bevorzugen eine App fürs Smartphone, was besonders für Außendienstmitarbeiter praktisch ist. Und dann gibt es noch die Softwarelösungen, die oft direkt mit der Lohnabrechnung verknüpft werden können.

Die Auswahl des richtigen Systems ist entscheidend für eine reibungslose Einführung. Dabei sollte man nicht nur auf die reine Erfassungsfunktion schauen, sondern auch darauf, wie gut das System mit anderen Programmen zusammenarbeitet, zum Beispiel mit der Lohnbuchhaltung. Auch die Benutzerfreundlichkeit spielt eine große Rolle. Wenn die Mitarbeiter das System nicht verstehen oder es umständlich zu bedienen ist, wird es nicht gerne genutzt werden. Schulungen sind da oft ein guter Weg, um sicherzustellen, dass alle wissen, wie es funktioniert. Aber am besten ist es natürlich, wenn die Bedienung so intuitiv ist, dass kaum Schulungsbedarf besteht.

Bei der Einführung neuer Systeme ist es oft hilfreich, die Mitarbeiter frühzeitig einzubinden. Ihre Erfahrungen und ihr Feedback können wertvolle Hinweise geben, um das System optimal an die betrieblichen Abläufe anzupassen und Akzeptanz zu schaffen.

Die elektronische Zeiterfassung ist super einfach umzusetzen. Stell dir vor, du kannst deine Arbeitszeit ganz bequem mit deinem Handy festhalten. Das spart dir und deinem Chef viel Zeit und Nerven. Probier es doch einfach mal aus und schau, wie leicht das geht! Besuche unsere Webseite, um mehr zu erfahren.

Fazit: Bereit für die Zukunft der Arbeitszeiterfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die elektronische Zeiterfassung im Jahr 2025 nicht mehr nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit für die meisten Unternehmen ist. Die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus Gerichtsurteilen und dem Koalitionsvertrag ergeben, machen eine systematische und lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten zur Pflicht. Wer jetzt proaktiv handelt und auf digitale Lösungen setzt, sichert sich nicht nur die Einhaltung der Gesetze, sondern kann auch von mehr Transparenz und Effizienz im eigenen Betrieb profitieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den verschiedenen Systemen auseinanderzusetzen und eine Lösung zu finden, die gut zum eigenen Unternehmen passt. So lassen sich potenzielle Bußgelder vermeiden und gleichzeitig die Arbeitsabläufe optimieren.

Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Zeiterfassung

Ab wann ist die elektronische Zeiterfassung für Unternehmen Pflicht?

Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Das bedeutet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit sowie Pausen müssen aufgezeichnet werden. Ein neues Gesetz soll dies noch genauer regeln, aber die Pflicht besteht schon jetzt.

Müssen auch kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern die Arbeitszeit erfassen?

Grundsätzlich müssen alle Arbeitgeber die Arbeitszeiten erfassen, egal wie groß ihr Betrieb ist. Das bedeutet, auch kleine Firmen mit nur wenigen Mitarbeitern sind davon betroffen. Es gibt keine Mindestanzahl von Angestellten, ab der die Pflicht gilt.

Ist eine lückenlose Erfassung der Arbeitszeit wirklich nötig?

Ja, das Gesetz schreibt vor, dass die Zeiterfassung systematisch und lückenlos erfolgen muss. Das heißt, es reicht nicht aus, nur ab und zu Stichproben zu machen. Jede Arbeitsstunde muss korrekt aufgezeichnet werden.

Welche Art von System zur Zeiterfassung wird empfohlen?

Digitale Systeme wie Apps oder spezielle Software sind am besten geeignet. Sie machen die Erfassung einfacher, sicherer und helfen dabei, Fehler zu vermeiden. Diese Systeme können auch automatisch Pausen und Überstunden berechnen.

Gibt es Ausnahmen oder Übergangsfristen für die Einführung?

Es wird erwartet, dass es Übergangsfristen geben wird, besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Fristen sollen helfen, die neuen Regeln ohne großen Stress umzusetzen. Genaue Zeitpläne werden aber noch bekannt gegeben.

Was passiert, wenn ein Unternehmen die Zeiterfassungspflicht nicht beachtet?

Wenn die Regeln zur Arbeitszeiterfassung nicht eingehalten werden, können Unternehmen mit Strafen wie Bußgeldern rechnen. Außerdem kann es zu Problemen bei Arbeitsgerichtsprozessen kommen, wenn die Arbeitszeiten nicht richtig dokumentiert sind. Das kann auch dem Ruf der Firma schaden.

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